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Die Dekarbonisierung der Städte beginnt. Pkw-Zugangsgebühren eingeführt.

Neben der versteckten Verschmutzungssteuer, die über die Vignette eingeführt wurde, werden die Rumänen im Namen der Dekarbonisierung gezwungen, Steuern zu zahlen, um in den Städten fahren zu können. Nach dem im Amtsblatt veröffentlichten Gesetz über die städtische Mobilität sind die lokalen Behörden verpflichtet, sogenannte emissionsarme Zonen einzurichten, die jedes Gebiet mit hohem Verkehrsaufkommen umfassen können und für die die Zufahrt mit eigenen Fahrzeugen entweder verboten oder kostenpflichtig ist.

Die Europäische Kommission hat einen Weg gefunden, die Rumänen dazu zu bringen, Fahrzeuge mit Schadstoffnormen unter Euro 6 oder sogar 7 aufzugeben, die in naher Zukunft eingeführt werden sollen. Unser Land ist daher gezwungen, die europäischen Richtlinien zu übernehmen, sowohl hinsichtlich der Zahlung einer Umweltgebühr in Form einer Vignette als auch hinsichtlich einer Umweltgebühr für das Fahren in städtischen Gebieten. Insbesondere letztere ist die jüngste Maßnahme, die im Gesetz über nachhaltige städtische Mobilität verankert ist und effektiv die Autonomie des individuellen Reisens beschränkt, indem den Menschen untersagt wird, ihr eigenes Fahrzeug zu nutzen. Durch dieses Gesetz, das eine europäische Richtlinie umsetzt, wird besonderer Wert auf Fußgänger, Fahrradfahrer und den öffentlichen Verkehr gelegt.

“Ziel des Gesetzes ist es, die notwendigen Voraussetzungen für ein nachhaltiges, gerechtes, effizientes und integratives Mobilitätssystem zu schaffen, um bessere Mobilitätsbedingungen in städtischen und ländlichen Gebieten zu erreichen, die verkehrsbedingten Treibhausgase zu reduzieren und die Verkehrssicherheit in städtischen Gebieten zu erhöhen, indem grüne und digitale Lösungen genutzt werden”, heißt es in dem Gesetz. Die wichtigste Bestimmung des Gesetzes ist die Einrichtung von Umweltzonen in allen Städten und Ballungsgebieten, was auch praktisch die gesamte Stadt umfassen kann, wenn die lokalen Behörden dies beschließen.

“Um die Emissionen des Straßenverkehrs zu begrenzen und die Luftqualität und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern, werden Umweltzonen eingerichtet. Eine Umweltzone ist definiert als ein von der örtlichen Behörde abgegrenztes Gebiet, in dem Beschränkungen und/oder Mautgebühren für den Zugang von Fahrzeugen auferlegt werden, um die Luftqualität zu verbessern”, heißt es im Gesetz.

In zwei Jahren wird sich alles ändern

Die Umweltzonen werden von den lokalen Behörden eingerichtet und durch Beschlüsse des Gemeinderats, des Generalrats der Stadt Bukarest und der Bezirksräte genehmigt. Innerhalb von zwei Jahren nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes, d.h. im Juni 2025, müssen alle lokalen Behörden diese Zonen einrichten und genehmigen, die mit Schildern gekennzeichnet werden und in denen Regeln und Gebühren für den Zugang von Fahrzeugen gelten. Dem Gesetz zufolge kann es zwei Arten von ZNSEs geben: NSEZs, für die Zufahrtsgebühren festgelegt werden, wobei die lokale Behörde, die diese NSEZs einrichtet, Mechanismen zur Sicherstellung des kontrollierten Zugangs innerhalb der NSEZ einführen muss, und NSEZs, für die keine Zufahrtsgebühren, sondern nur Zufahrtsregeln festgelegt werden, wobei die lokale Behörde, die diese Zonen einrichtet, keine Mechanismen zur Sicherstellung des kontrollierten Zugangs innerhalb dieser Zonen, z. B. Zufahrtsschranken, einführen muss, sondern eine zufällige Zugangskontrolle zu diesen Zonen durch die lokale Polizei sicherstellen muss. Gleichzeitig sind die lokalen Behörden verpflichtet, ESNZ in ihren Plänen für nachhaltige städtische Mobilität und/oder Stadtentwicklungsplänen hervorzuheben.

Wohin die Steuergelder fließen

Die Gebühren für den Zugang zu diesen Gebieten sind Einnahmen für den lokalen Haushalt der lokalen öffentlichen Verwaltungsbehörden, die die ZNSEs eingerichtet haben. Die jährlichen Beträge der Einnahmen, die dem lokalen Haushalt der lokalen öffentlichen Verwaltungsbehörden aufgrund der Einnahmen aus der Umsetzung der ZNSE zufließen, sind der zentralen Umweltschutzbehörde bis zum 31. März des Folgejahres für das vorangegangene Jahr zu melden. Die lokalen Behörden sind verpflichtet, jedes Jahr Mittel für Investitionen in Umweltschutzprojekte, insbesondere zur Verbesserung der Luftqualität, in Höhe von mindestens 75 % der Gesamteinnahmen aus den Zugangsgebühren des Vorjahres bereitzustellen. Außerdem dürfen nur Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie müssen die Emissionsnormen der Zone einhalten, die Zonengebühr entrichten oder in den Genuss einer Ermäßigung von bis zu 100 % der Gebühr kommen, wie z. B. öffentliche Verkehrsmittel und Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen.